Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter
Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch zeitanteilig Dienst leisten können (begrenzte Dienstfähigkeit), müssen besser besoldet werden als teilzeitbeschäftigte Beamte. In dem jetzt vom...
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Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbieten es, begrenzt dienstfähige Beamte wie teilzeitbeschäftigte Beamte zeitanteilig zu besolden....
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Ein Zuschlag i.H.v. 5 % der Vollzeitbesoldung, mindestens aber 150 € monatlich, für niedersächsische Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch zeitanteilig Dienst leisten (begrenzte...
View ArticleAmtsangemessene Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
Das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbieten es, begrenzt dienstfähige Beamte wie teilzeitbeschäftigte Beamte zeitanteilig zu besolden....
View ArticleBegrenzte Dienstfähigkeit – und die Beamtenbesoldung
Die niedersächsischen Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Besoldungsregelung für mit dem Grundgesetz unvereinbar...
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